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Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege

(nach §37 Abs.3 SBG XI)

Älteres Pärchen liegt umschlungen auf dem BettWenn Sie einen Pflegebedürftigen selbst pflegen, übernehmen Sie viel Verantwortung. Damit Sie diese Aufgabe sorgfältig erfüllen können, ist es sinnvoll und notwendig, dass Sie in bestimmten, regelmäßigen Zeitabständen durch professionelle Pflegekräfte vor Ort unterstützt und beraten werden.


Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der Pflege Profis.
Bei uns sind Sie und Ihr zu pflegender Angehöriger in den besten Händen.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen sind diese Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung Pflicht und werden von Ihrer Pflegekasse vorgeschrieben. (die Kosten hierfür trägt die Pflegeversicherung).

Über die notwendigen Nachweise müssen Sie sich nicht kümmern! Das wird selbstverständlich von uns übernommen.

So erstellen wir für Sie nach jedem Beratungseinsatz einen umfassenden Bericht, den wir an Ihre Pflegekasse weiterleiten. In dem Bericht für die Pflegekasse werden wir auch zu eventuellen Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich nötig gewordenen Hilfsmitteln, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflege Stellung nehmen. Sie erhalten immer eine Durchschrift des Berichts.

Wir lassen Sie nicht alleine wenn es darum geht die Pflegesituation für Ihre Angehörigen zu verbessern.

 


Die Beratungseinsätze finden statt:

  • bei Pflegestufe I und II: mindestens 1 x halbjährlich
  • bei Pflegestufe III: mindestens 1 x vierteljährlich.

Die vorgeschriebenen Besuchstermine für die Pflegeberatungseinsätze gelten zwar als „Mitwirkungspflicht“ des Pflegebedürftigen, es handelt sich jedoch nicht um „Kontrollbesuche“ oder „Zwangsberatungen“ sie dienen vielmehr der Beratung der Pflegeperson und dessen Pflegebedürftigen.

Für Sie heißt das: So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig!
Inhalt dieser Einsätze ist die umfassende Beratung, Unterstützung und Anleitung von Pflegenden durch unsere professionellen Pflegefachkräfte:
  • stimmt die Pflegestufe noch oder gibt es Handlungsbedarf,
  • benötigt Ihr Pflegebedürftige noch zusätzliche Pflegeleistungen,
  • welche Pflegehilfsmittel sind im Einsatz, wo kann man weitere Pflegehilfsmittel einsetzen,
  • wir sagen Ihnen welche Möglichkeiten sich bei Wohnungsanpassungen bieten,
  • wir klären über mögliche soziale Absicherung der Pflegepersonen auf,
  • wir schauen ob für Ihre Pflegeperson eventuell Rehabilitationsmaßnahmen nützlich sind.
  • wir schaffen Abhilfe bei Überforderung
  • wir finden Möglichkeiten um Sie und Ihre Pflegeperson zu entlasten
  • wir sind für Sie da um Pflegefehler zu vermeiden
  • wir stellen die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen sicher

Sollte es Probleme bei der Pflege geben, suchen wir Gemeinsam nach einer bestmöglichen Lösung.

 


Achtung Wenn die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen werden können oder vom Pflegebedürftigen abgelehnt werden, kann das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen werden!

Wichtig Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit erheblichem Betreuungsbedarf haben Anspruch auf die doppelte Anzahl von Beratungsbesuchen. So soll eine bessere Bewältigung der hohen physischen und psychischen Belastungen des Pflegealltags gewährleistet sein.
Adresse
Frau fordert zum Anruf auf
Nehmen Sie Kontakt auf

Pflegedienst
der punkt GmbH
Stuttgarter Str. 19
71083 Herrenberg

 

Tel.: 07032 - 9540580


 
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